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18.07.2007

Streiks bei der Bahn und Beschäftigtenrechte

Verspätet oder womöglich gar nicht zur Arbeit, das kommen während eines Ausstands bei der Bahn nicht nur deren Kunden. Denn auch die Straßen sind dann oft dicht. Was Beschäftigte in einem solchen Fall gegenüber ihrem Betrieb zu beachten haben, wurde vom Deutschen Anwaltverein (DAV) in einer Presseinformation erläutert.Beschäftigte sind verpflichtet, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Werden Streiks in den Medien angekündigt, muß man zumutbare Vorkehrungen tr...

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