14.07.2007
Über den Volksgeist
Von Reinhard Jellen
»Die Handelnden haben in ihrer Tätigkeit endliche Zwecke, besondere Interessen; aber sie sind auch Wissende, Denkende. Der Inhalt ihrer Zwecke ist deshalb durchzogen ,mit allgemeinen, wesenhaften Bestimmungen des Rechts, des Guten usf. (...). Diese allgemeinen Bestimmungen, welche Richtlinien für die Zwecke und Handlungen sind, sind von bestimmtem Inhalte. Jedes Individuum ist Sohn seines Volkes auf einer bestimmten Entwicklung dieses Volkes. Niemand kann den Geist ...
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