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13.07.2007

Memorandum

Völker- und verfassungsrechtliche Vorgaben bei Friedensmissionen (Auszug)

Bis zum Ende des Kalten Krieges im Jahre 1990 hatte die Bundeswehr eine im Grundgesetz präzise verortete Aufgabe, die »Landesverteidigung« (Artikel 87 a GG). Einsätze der Bundeswehr »out of area« waren für alle Bundesregierungen bis in die 90er Jahre tabu. Das galt auch noch bis zum zweiten Golfkrieg im Jahre 1990 (An dem beteiligte sich die Bundesrepublik Deutschland nur mit finanziellen Hilfsleistungen). »Grünes Licht« für internationale Einsätze der Bundeswehr ga...

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