13.07.2007
Memorandum
Völker- und verfassungsrechtliche Vorgaben bei Friedensmissionen (Auszug)
Bis zum Ende des Kalten Krieges im Jahre 1990 hatte die Bundeswehr
eine im Grundgesetz präzise verortete Aufgabe, die
»Landesverteidigung« (Artikel 87 a GG). Einsätze
der Bundeswehr »out of area« waren für alle
Bundesregierungen bis in die 90er Jahre tabu. Das galt auch noch
bis zum zweiten Golfkrieg im Jahre 1990 (An dem beteiligte sich die
Bundesrepublik Deutschland nur mit finanziellen Hilfsleistungen).
»Grünes Licht« für internationale
Einsätze der Bundeswehr ga...
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