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11.07.2007

Versicherungsschutz bei Raub auf Reisen

Selbst wenn der Besitzer einer Rolex diese deutlich sichtbar während eines Einkaufsbummels in der Innenstadt von Neapel trägt, kann ihm nach einem Raub nicht grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. So entschied das Oberlandesgericht Köln (AZ: 9 U 26/05) am 13. März 2007 und verurteilte eine Hausratversicherung rechtskräftig zu einer Entschädigung in Höhe von 8250 Euro, wie die Deutsche Anwaltauskunft kürzlich mitteilte.Der Kläger hatte während seines Italienurlaubs...

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