21.06.2007
Grünes Licht für Solidaritätsstreiks
Bundesarbeitsgericht: Drucker dürfen Redakteure unterstützen. Hundt fordert gesetzliches Verbot
Gewerkschaften dürfen bei Arbeitskämpfen zu Sympathiestreiks anderer Berufsgruppen aufrufen. Dieses Recht fällt ihr durch die im Grundgesetz gewährleistete Betätigungsfreiheit zu, wie das Bundesarbeitsgericht in einem am Mittwoch in Erfurt bekanntgegebenen Grundsatzurteil entschied. Es billigte damit einen Ausstand in der Druckerei der Weser-Ems-Druck (WED) in Oldenburg zur Unterstützung der Redakteure der Nordwest-Zeitung vor drei Jahren.Druckerei und Zeitung sind ...
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