30.05.2007
Richter kippen Mauschelbeschlüsse
Juristischer Teilerfolg gegen Studiengebühren an der Uni Siegen
Von Ralf Wurzbacher
Die Entscheidung zur Einführung allgemeiner Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen erfolgte womöglich an etlichen Hochschulen des Bundeslandes gegen Recht und Gesetz. Nach einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg handelte der akademische Senat der Universität Siegen rechtswidrig, als er vor einem Jahr unter Ausschluß der Öffentlichkeit einen entsprechenden Beschluß faßte. Damit bekommt nicht nur das Anliegen einer Sammelklage von Si...
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