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30.05.2007

Alg-II-Kürzung für Essen in Klinik strittig

Wenn Hartz-IV-Empfänger zur stationären Behandlung ins Krankenhaus gehen oder zur Kur fahren, müssen sie das der zuständigen Arbeitsagentur melden und möglicherweise Kürzungen des Arbeitslosengelds II in Kauf nehmen. Vielfach sogar um 35 Prozent, was über 100 Euro ausmachen kann, wie die Verbraucherzentrale Thüringen berichtet. Die Behörde begründe den Eingriff mit dem geringeren Bedarf, da der Hartz-IV-Empfänger als Patient oder Kurgast seine M...

Artikel-Länge: 1439 Zeichen

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