22.05.2007
Bleiberecht ist keines
Flüchtlingsberater: Innenminister-Regelung für langjährig geduldete Ausländer bewährt sich nicht. Verdacht auf Täuschung ist schon Ausschlußgrund
Von Reimar Paul
Die Bosnierin Alina O. floh 1999 mit ihrem Ehemann und drei minderjährigen Kindern nach Deutschland. Ein Asylantrag scheiterte, aber als die deutschen Innenminister im November eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge vereinbarten, schöpfte Familie O. neue Hoffnung.Doch der zuständige Landkreis Holzminden zögert, ihr eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Der Kreis bezweifelt Angaben von Alina O., nach denen ihre schwere und von Gutachtern best...
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