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22.05.2007 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

Stichwort Recht

Sozialplan und ­Sozialtarifvertrag

Lutz Seybold, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Einen Sozialplan kann der Betriebsrat erzwingen, wenn eine Betriebsänderung im Sinne des Paragraph 111 Betriebsverfassungsgesetzes vorliegt, wie beispielsweise eine Betriebsschließung oder Betriebsverlagerung. Der Sozialplan soll im wesentlichen die Nachteile ausgleichen, die den betroffenen Beschäftigten entstehen. Üblicherweise werden hier bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen die Zahlung von Abfindungen, aber auch die Überführung in sogenannte Transfer- ode...

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