28.01.1999
Höhere Hürden für Kündigungen
Gericht verbietet »betriebsbedingte« Entlassungen bei Millionengewinnen. Von Leif Allendorf
Von Leif Allendorf
Erzielt ein Unternehmen über mehrere Jahre Millionengewinne, darf es seinen Arbeitern nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Gelsenkirchen nicht betriebsbedingt kündigen. Wie der Brememer Juradozent Wolfgang Däubler in der Fachzeitschrift Arbeit und Recht schreibt, hat das Gericht damit ein Tabu gebrochen. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten werde eine betriebsbedingte Kündigung mit der Begründung für unwirksam erklärt, das Unternehmen habe angesichts seiner steigenden ...
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