08.05.2007
Generalität wußte frühzeitig von Geiselübungen
Bundeswehrprozeß in Münster: Hoher Offizier verweist auf Befehl der Heeresführung von 2004
Die Geiselnahmeübungen bei einem Coesfelder Instandsetzungsbataillon der Bundeswehr haben nach Angaben eines hohen Offiziers gegen einen Befehl des Heeresführungskommandos verstoßen. Der 51jährige Oberstleutnant berichtete am Montag als Zeuge im Münsteraner Bundeswehrprozeß, eine derartige Ausbildung sei mit Befehl vom 26. Februar 2004 eindeutig untersagt worden. Anlaß für diesen Befehl hatten dem Offizier zufolge Erkenntnisse aus den Ausbildungszentren in Hammelbur...
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