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19.04.2007

Grenzenlose Schikane

Abschiebung ins Ausland als arbeitsmarktpolitisches Instrument: Jobcenter Stuttgart wollte Erwerbslosen zum Umzug nach Österreich nötigen

Von Ralf Wurzbacher
Ein 60jähriger Erwerbsloser aus Baden-Württemberg muß nicht zwangsweise nach Österreich ausreisen. Am Mittwoch gab das zuständige Jobcenter Stuttgart seine bisherige Haltung auf, Leistungen nach HartzIV nur dann zu bewilligen, wenn der Mann Nachweise über konkrete Umzugsplanungen in sein Geburtsland Österreich erbringen würde.Die zuständige Sachbearbeiterin sei »weit über das Ziel hinausgeschossen«, entschuldigte sich ein leitender Angestellter in einem Schreiben an...

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