21.01.1999
Vergleich im Verfahren gegen Adlon-Hotel
Kempinski-Anwalt räumt »politisch nicht korrekte« Äußerung ein
Von Leif Allendorf
Mit einem Vergleich endete am Mittwoch das Verfahren von Jocelyne N. gegen das Kempinski-Hotel Adlon. Der Anwalt der Hotel-Gruppe, Hans-Joachim Jungbluth, räumte während der Verhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht ein, seine Formulierung, die Haartracht von Jocelyne entspreche nicht »mitteleuropäischen Gegebenheiten«, habe gegen die »political correctness« verstoßen. Mit der Forderung, ihre Frisur müsse »mitteleuropäischen Gegebenheiten« entsprechen, hatte Jungb...
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