04.04.2007
Keine zu hohen Preise für überlassene Möbel
Wer dem Nachmieter seiner Wohnung Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände verkaufen möchte, darf es beim Preis nicht übertreiben. Darauf wies kürzlich der Immobilienverband Deutschland West (IVD) laut AP hin. Der Gesetzgeber spricht den Angaben zufolge von einem Preismißverhältnis, wenn der Kaufpreis um mehr als 50 Prozent über dem tatsächlichen Wert liegt. Bis zu diesem Betrag bleibe der Ablösevertrag wirksam.Wenn etwa die in der Wohnung verbleibende Kücheneinric...
Artikel-Länge: 1502 Zeichen


