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28.03.2007 / Feuilleton / Seite 14

Versteckte Preisangabe im Internet ungültig

Wenn ein Internetanbieter die Zahlungspflicht für seine Dienstleistungen nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angibt, kann die Regelung unwirksam sein. Deswegen könne er unter Umständen auch kein Geld verlangen, urteilte das Amtsgericht München und wies die Klage der Betreiberin eines Internetportals ab. Dort kann man sich u. a. angeblich die eigene Lebenserwartung berechnen lassen.

Unter der Eingabemaske für die Nutzerd...

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