-
15.03.2007
- → Inland
Jugendweihegeld: Amt kann kassieren
Nürnberg. Geldgeschenke zur Kommunion, Konfirmation oder Jugendweihe dürfen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit »in der Regel« nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. »Wenn diese Geldgeschenke nicht unangemessen hoch sind, dürften (sic!) sie nicht zu einer Kürzung der Leistung führen«, teilte Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit, in einer am Mittwoch verbreiteten Erklärung mit. Eine Anrechnung auf den Arbeitslosengeld-II-Anspruch der Eltern sei sogar gänzlich unzulässig, weil Einkommen und Vermögen von Kindern nur bei deren eigenem Anspruch berücksichtigt werden.
Die derzeitige Gesetzeslage bietet den Angaben zufolge jedoch keine Rechtssicherheit: Geschenke zu Festen sind einmalige Einnahmen, die grundsätzlich auf den Bedarf der hilfebedürftigen Person anzurechnen seien, soweit »nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist«, heißt es in der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung.
(jW)
Die derzeitige Gesetzeslage bietet den Angaben zufolge jedoch keine Rechtssicherheit: Geschenke zu Festen sind einmalige Einnahmen, die grundsätzlich auf den Bedarf der hilfebedürftigen Person anzurechnen seien, soweit »nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist«, heißt es in der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung.
(jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland