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13.03.2007

Nachhilfe für Staatsanwaltschaft

Landgericht München: Razzien bei Kriegsgegnern rechtswidrig

Von Nick Brauns
Die Razzien bei Aktivisten der Münchner Antikriegsbewegung im Vorfeld der ­NATO-Sicherheitskonferenz im Februar waren rechtswidrig. Das erklärte das Landgericht München I in einem Ende vergangener Woche veröffentlichten Urteil zumindest für zwei konkrete Fälle. Die Betreiber eines betroffenen Kulturzentrums und einer ebenfalls durchsuchten Druckerei hatten gegen die polizeilichen Maßnahmen geklagt.Am 17. Januar hatte 157 Beamte des Staatsschutzdezernats der Münchner...

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