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06.03.2007

Bayern zockt Studenten ab

Verwaltungsgerichtshof unterscheidet bei Zweitwohnungssteuer nicht zwischen Ferienhaus und Studentenbude

Von Claudia Wangerin
Studenten in Bayern müssen am Studienort eine Zweitwohnungssteuer zahlen, wenn sie im Haushalt ihrer Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. So interpretierte der bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Montag veröffentlichten Urteil den Gleichheitsgrundsatz – und wies damit die Klage einer Studentin gegen die Stadt Augsburg ab. Die Frau wollte die dort erhobene Steuer auf ihre Studentenwohnung nicht bezahlen und hoffte auf Einsicht, nachdem im Februar das rhe...

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