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03.03.2007

Naziunrecht verharmlost

Das Bundesverwaltungsgericht sieht Zwangsarbeit nicht unbedingt als Verstoß gegen die Menschlichkeit an

Von Ulla Jelpke
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat entschieden, daß »in der Beschäftigung von Zwangsarbeitern sowie von Kriegs- und Strafgefangenen während des Zweiten Weltkrieges bei anständiger Behandlung noch kein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit vorliegt und daß darin auch kein schwerwiegender Mißbrauch der Stellung oder ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems zu sehen ist.« (Az: 3 C...

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