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28.02.2007

Kleiner Sieg für Pressefreiheit

Verfassungsrichter werten Durchsuchung der Cicero-Redaktion als verfassungswidrig

Journalisten müssen künftig nicht mehr mit Duchsuchungen und Strafverfolgung rechnen, wenn sie geheime Unterlagen veröffentlichen. Der bloße Verdacht, daß ein Journalist Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet haben könnte, reiche für einen Durchsuchungsbefehl nicht aus, entschied das Bundesverfassungsgericht (BverfG) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Es erklärte damit die Durchsuchung der Redaktion des Magazins Cicero wegen der Veröffentlichung geheimer ...

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