09.07.1997
Ist der Spruch von Karlsruhe ein Erfolg?
junge Welt sprach mit Eva-Maria Stange
Interview: Ulrike Schulz
Sie ist Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW)F: Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag den Verfassungsbeschwerden von fünf nach der Vereinigung entlassenen DDR-Staatsdienern recht gegeben. Die Sonderkündigungen wegen früherer Partei- und MfS- Tätigkeit hätten deren Grundrechte verletzt. Die Kläger sind zum Teil von der GEW unterstützt worden. Können Sie nun zufrieden sein?Wir bewerten das Urteil sehr positiv. Positiv vor allem ...
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