16.02.2007
Keine Entschädigung für Wehrmachtsopfer
Europäischer Gerichtshof: Massaker sind »typischer Ausdruck staatlicher Souveränität«
Opfer von Massakern der faschistischen deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg können Deutschland nicht mehr auf eine Entschädigung verklagen. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Massaker seien »hoheitliche« Taten und Entschädigungsforderungen gegen Deutschland keine zivilen Streitigkeiten, erklärte der EuGH zur Begründung. Staaten aber genössen nach internationalem Recht Immunität.(AZ: C-292/05).Im konkreten Fall geht ...
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