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16.02.2007

Keine Entschädigung für Wehrmachtsopfer

Europäischer Gerichtshof: Massaker sind »typischer Ausdruck staatlicher Souveränität«

Opfer von Massakern der faschistischen deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg können Deutschland nicht mehr auf eine Entschädigung verklagen. Das entschied am Donnerstag der Europäi­sche Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Massaker seien »hoheitliche« Taten und Entschädigungsforderungen gegen Deutschland keine zivilen Streitigkeiten, erklärte der EuGH zur Begründung. Staaten aber genössen nach internationalem Recht Immunität.(AZ: C-292/05).Im konkreten Fall geht ...

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