14.02.2007
Von wegen König Kunde
Der neue Herd quittiert seinen Dienst. Rasch und unentgeltlich Ersatz für das gerade erst erworbene Elektrogerät zu bekommen, das stellt sich als kompliziert heraus.Gibt zum Beispiel ein Herd innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist seinen Geist auf, tritt nach einer Presseinformation der Arag-Versicherung der Gewährleistungsfall ein. Der Händler ist dann verpflichtet, für die Fehlerhaftigkeit des verkauften Gerätes einzustehen und hat für den Fall, daß eine ...
Artikel-Länge: 3048 Zeichen


