14.02.2007
Neues Mieterlexikon auch in Hörversion
Haben Sie sich auch gerade geärgert über eine viel zu kurzfristige Information, daß Meßinstrumente für Wärme- oder Wasserversorgung abgelesen würden? Montag klebt der Zettel an der Haustür, daß man doch bitte schön Donnerstag nachmittag den Zugang zur Wohnung gewähren soll. »Der Ablesetermin muß dabei rechtzeitig angekündigt werden, mindestens zehn Tage vorher. Kann der Mieter den ersten Ablesungstermin nicht wahrnehmen, muß das Meßdienstunternehmen einen zweiten Te...
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