01.02.2007
Schwache Vorlage
Karlruher Urteil zur Erbschaftssteuer
Von Rainer Balcerowiak
Zuerst die gute Nachricht: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch der Privilegierung von Immobilien, Grundbesitz und Betriebsvermögen bei der Berechnung der Erbschaftssteuer einen Riegel vorgeschoben. Berechnungsgrundlage muß beispielsweise bei Immobilien künftig der Verkehrswert, also der bei einem Verkauf zu erzielende Erlös, sein.Gleichzeitig hat das Gericht aber mehrere Hintertüren geöffnet, die dem Gesetzgeber die Möglichkeit einräumen, die Besitzenden w...
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