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01.02.2007

Schwache Vorlage

Karlruher Urteil zur Erbschaftssteuer

Von Rainer Balcerowiak
Zuerst die gute Nachricht: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch der Privilegierung von Immobilien, Grundbesitz und Betriebsvermögen bei der Berechnung der Erbschaftssteuer einen Riegel vorgeschoben. Berechnungsgrundlage muß beispielsweise bei Immobi­lien künftig der Verkehrswert, also der bei einem Verkauf zu erzielende Erlös, sein.Gleichzeitig hat das Gericht aber mehrere Hintertüren geöffnet, die dem Gesetzgeber die Möglichkeit einräumen, die Besitzenden w...

Artikel-Länge: 2688 Zeichen

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