31.01.2007
Niedersachsens Abschiebepolitik vorm Verfassungsgericht
Einstweilige Anordnung soll Rückkehr von Gazale Salame ermöglichen
Von Reimar Paul
Der Fall der vor zwei Jahren vom Kreis Hildesheim in die Türkei abgeschobenen Kurdin Gazale Salame beschäftigt jetzt auch das Bundesverfassungsgericht. Wie die Göttinger Anwälte der Familie am Dienstag mitteilten, haben sie in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde und einen Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht. Sie wollen so erreichen, daß die Frau und ihre beiden kleinen Kinder nach Deutschland zurückkehren können. Im Kreis Hildesheim leben Salames Ehemann ...
Artikel-Länge: 2561 Zeichen


