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24.01.2007

Winterschlußverkauf: Kunden haben Rechte

Auch wenn es den Winterschlußverkauf – rein gesetzlich gesehen – nicht mehr gibt: Seit dem 22. Januar rufen Kaufhäuser und Fachgeschäfte wieder zur Schnäppchenjagd auf.Aus diesem Anlaß hat auch die Verbraucherzentrale Hamburg noch einmal Rechtstips zusammengestellt: Gekauft ist gekauft. Ob regulär ausgezeichnete oder herabgesetzte Ware, wenn das gekaufte Produkt beim Auspacken zu Hause nicht mehr gefällt, haben Käufer kein automatisches Umtauschrech...

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