24.01.2007
Änderungswünsche bei Hartz IV erlaubt
Nicht alles, was aus der Bundesagentur für Arbeit kommt, muß widerspruchslos hingenommen werden. Natürlich nicht, möchte man auf diese Feststellung in einer Arag-Presseinformation reagieren. Aber der berichtete Fall macht deutlich, daß mancher Mitarbeiter sich als Befehlshaber wähnt. Einer arbeitsuchenden Journalistin wurde eine Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt. Dar...
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