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24.01.2007 / Feuilleton / Seite 14

Änderungswünsche bei Hartz IV erlaubt

Nicht alles, was aus der Bundesagentur für Arbeit kommt, muß widerspruchslos hingenommen werden. Natürlich nicht, möchte man auf diese Feststellung in einer Arag-Presseinformation reagieren. Aber der berichtete Fall macht deutlich, daß mancher Mitarbeiter sich als Befehlshaber wähnt. Einer arbeitsuchenden Journalistin wurde eine Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt. Dar...

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