22.01.2007
Über Maß und Kraft
Vom Mausklick geht keine Gewalt aus: Das Handbuch Online-Aktivismus erklärt virtuelle Protestformen
Von Markus Mohr
Am 1. Juli 2005 sprach das Frankfurter Amtsgericht in der Strafsache »Online-Demo« ein denkwürdiges Urteil: Es verurteilte den Angeklagten Thomas Vogel, der im Sommer 2001 zu einer Online-Demo gegen die Lufthansa aufgerufen hatte. Für das Amtsgericht war das ein Aufruf zu Straftaten und Nötigung – Urteil: Geldstrafe in Höhe von 900 Euro. Gegen das Abschiebegeschäft der Fluggesellschaft (die Tausende Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung ausfliegt) sollte auf de...
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