18.01.2007
Hartz darf sich bewähren
Von Jörn Boewe
Gleich zu Beginn des Prozesses zur VW-Affäre um Schmiergeldzahlungen und lustreisende Betriebsräte vor dem Landgericht Braunschweig hat der ehemalige Personalvorstand Peter Hartz ein Geständnis abgelegt – und kann nun im Gegenzug mit einer Bewährungsstrafe rechnen.Hartz, der sich selbst nicht zur Sache äußerte, ließ am Mittwoch durch seinen Anwalt erklären, er übernehme die Verantwortung für rund 2,6 Millionen Euro, mit denen er sich das Wohlwollen von Exbetriebsrat...
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