17.01.2007
Streik rechtmäßig
Ausstand beim Blutspendedienst West fortgesetzt
Von Daniel Behruzi
Im juristischen Streit um die Rechtmäßigkeit des Streiks beim Blutspendedienst West (BSD) des Deutschen Roten Kreuzes in Nordrhein-Westfalen hat ver.di einen Teilerfolg errungen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm gab der Gewerkschaft am Dienstag recht und erlaubte Arbeitsniederlegungen bei dem Blutspendedienst, wenn auch in reduziertem Umfang.»Das LAG ist unserer Argumentation gefolgt, daß im Streikfall die notfallmedizinische Versorgung sicherzustellen ist, n...
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