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17.01.2007

Streik rechtmäßig

Ausstand beim Blutspendedienst West fortgesetzt

Von Daniel Behruzi
Im juristischen Streit um die Rechtmäßigkeit des Streiks beim Blutspendedienst West (BSD) des Deutschen Roten Kreuzes in Nord­rhein-Westfalen hat ver.di einen Teilerfolg errungen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm gab der Gewerkschaft am Dienstag recht und erlaubte Arbeitsniederlegungen bei dem Blutspendedienst, wenn auch in reduziertem Umfang.»Das LAG ist unserer Argumentation gefolgt, daß im Streikfall die notfallmedizinische Versorgung sicherzustellen ist, n...

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