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09.01.2007 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

Stichwort Recht: Gleichstellung

Marion Burghardt
Menschen, die mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent anerkannt schwerbehindert sind, dürfen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nicht ohne Zustimmung des Integrationsamtes (angesiedelt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales) gekündigt werden. Der besondere Kündigungsschutz des Schwerbehindertenrechts gilt aber nicht nur für diesen Personenkreis, sondern auch all jene Beschäftigten, die über einen Behinderungsgrad von mindestens 30 Prozent ve...

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