07.07.1997
Verkehrsregeln fürs Internet
Multimediagesetz gibt ab 1. August Strafverfolgern freie Hand
Von Tilo Gräser
Das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG), besser als »Multimediagesetz« bekannt, kann am 1. August in Kraft treten. Am Freitag gab der Bundesrat seine dafür notwendige Zustimmung. Das Gesetz soll rechtliche Grundlagen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, besonders Online-Dienste und das Internet, schaffen. Die Wirtschaft bekommt freie Bahn: Für Dienste-Anbieter und -Betreiber ist die uneingeschränkte Zugangsfreiheit vo...
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