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03.01.2007

Hartz- IV-Behörden-Besucher: negative Auswirkungen auf Mietobjekt

Wir dokumentieren eine Mitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. Dezember 2006: Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat in einem Urteil vom 21. 12. 2006 entschieden, daß Qualität und Quantität des Besucherverkehrs von Mitmietern als Mangel im Rahmen eines gewerblichen Mietverhältnisses bewertet werden können (13 U 51/2006).Die Beklagte hat von der Klägerin Büroräume angemietet. Diese hatte damit geworben, daß sie Büroräume mit exklusivem Am...

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