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22.12.2006

Argentinien siegt in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht: Pfändung von Botschaftskonten bei faulen ausländischen Staatsanleihen nicht zulässig

Die Zeichner fauler ausländischer Staatsanleihen können ihre Ansprüche nicht am Vermögen der jeweiligen Botschaften in Deutschland befriedigen. Das gilt selbst dann, wenn der Staat ausdrücklich auf seine Immunität verzichtet und die Anleihen deutschem Recht unterstellt hat. Diese Schwächung des Gläubigerschutzes ergibt sich aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur argentinischen Finanzkrise. Nach Ansicht der Richter umfaßt ...

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