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12.12.2006

Stichwort Recht: Urlaub

Von Lutz Seybold
Grundsätzlich haben nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes alle Arbeitnehmer einen Mindesturlaub von 24 Werktagen. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Nach der Einführung der 5-Tage-Woche muß dies auf Urlaubstage umgerechnet werden. Üblicherweise gilt aufgrund einschlägiger tariflicher Bestimmungen bzw. einzelvertraglicher Abreden eine höhere Urlaubsdauer als vereinbart. Der volle Urlaubsanspruch wird erst...

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