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06.12.2006

Strafverfolgung auf Vorrat

Gesetzentwurf sieht Speicherung elektronischer Verbindungsdaten ohne Verdacht oder Anlaß vor

Von Sebastian Wessels
Geht es nach dem Willen des Rates der Europäischen Union und der deutschen Bundesregierung, wird bereits im kommenden Jahr eine Art vorsorgender Strafverfolgung Realität sein. Bis Oktober 2007 sollen nämlich die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie 2006/24/EG zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umsetzen. Die Telekommunikationsunternehmen würden dadurch verpflichtet, die Verbindungsdaten sämtlicher Bürger für ein halbes Jahr zu speichern – Daten...

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