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06.12.2006

Berliner Bankenskandal, nächstes Kapitel

»Rot-rot« auf Börsenkurs: Berliner Sparkasse darf Namen auch nach Privatisierung weiterführen

Von Jörn Boewe
Die Berliner Sparkasse darf auch nach einem Verkauf an einen Privatinvestor ihren Namen weiterführen, teilte der Präsident des Bundesamtes für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Jochen Sanio, am Montag in Bonn mit. Vergangene Woche hatten sich Bundesregierung und EU-Kommission im sogenannten Sparkassen-Streit geeinigt. Danach dürfen zwar bundesweit auch weiterhin nur öffentlich-rechtliche Institute den Namen »Sparkasse« führen – Berlin wird aber als »Sonderfall«...

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