05.07.1997
Neue Gesetze gegen Ausländer
Künftig zwingende Ausweisung bei mindestens drei Jahren Haft
Verurteilte ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen künftig ausgewiesen werden, wenn sie mindestens drei Jahre Haft erhalten haben. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat die Neufassung des Ausländerrechts, auf die sich der Vermittlungsausschuß geeinigt hatte. Vorgesehen ist neben der zwingenden Ausweisung bei dreijähriger Haftstrafe die Pflicht zur Ausreise, wenn ein Ausländer wegen Landfriedensbruch oder wegen eines Rauschgiftdelikts zu einer Fr...
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