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06.12.2006

Griechische Stadtguerilla: De facto schon verurteilt

Berufungsverfahren gegen mutmaßliche 17N-Mitglieder geht in die letzte Runde

Von Heike Schrader, Athen
Wenn ein Schwerverletzter auf der Intensivstation ohne Anwesenheit eines Anwaltes von Spezialisten in- und ausländischer Antiterroreinheiten verhört wird, könne dies nicht als Folter gewertet werden. Wenn Pflegepersonal und die wenigen Angehörigen, die ihn besuchen dürfen, aussagten, der vormals geistig rege Angeklagte hätte den Eindruck eines mongoloiden Kindes gemacht, so sei dies kein Hinweis darauf, daß hier Drogen eingesetzt worden wären. Die Aussagen dieser Me...

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