02.12.1998
»Erblast DDR«
Die »Schulden« der Ostdeutschen (Teil I)
Von Harry Nick
Der Sonderbehandlung des Beitrittsgebiets wurde neben dem besonderen Tarifgebiet, der Aussetzung des Rückwirkungsverbots in der Strafverfolgung für früher dort Staatsnahe, dem eigens für die Ostdeutschen erfundenen Rentenstrafrecht ein weiteres wichtiges Element hinzugefügt: der »Erblastentilgungsfonds«, gesondert von den Schulden des Bundes.
Eine Generation zumindest werde, so verlautbarte die Regierung anläßlich der Einrichtung dieses »Erblastentilgungsfonds« ...
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