25.11.2006
Staatsräson
Bundesrichter legitimieren »Hartz IV«
Von Rainer Balcerowiak
Das Urteil des Bundessozialgerichtes vom Donnerstag zu den Hartz-IV-Regelsätzen ist wohl eher der Staatsräson als dem Realitätsverlust von Richtern zuzuschreiben, deren Monatssalär über den Jahreseinkünften eines Langzeitarbeitslosen liegt. Ihnen dürfte bewußt gewesen sein, daß eine Entscheidung im Sinne der Kläger eine der tragenden Säulen der seit Ende der 90er Jahre praktizierten Regierungspolitik ins Wanken gebracht hätte. Die Gesetzgebung, mit der Millionen Ren...
Artikel-Länge: 2827 Zeichen


