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24.11.2006

Staat darf Armut per Gesetz verfügen

Bundessozialgericht weist Klage gegen Hartz-IV-Regelsätze ab. DGB erwägt Verfassungsbeschwerde

Die Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf mehr Geld. Die Höhe des Regelsatzes von 345 Euro monatlich verstoße nicht gegen die Verfassung, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Das BSG verwies zur Begründung auf den Spielraum des Gesetzgebers. Das Gericht wies damit unter anderem die Klage einer früheren Industriearbeiterin aus dem badischen Landkreis Lörrach ab. Die heute 49jährige war nach einem Bandscheibenvorfall ar...

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