Zum Inhalt der Seite
15.11.2006

Pfanderstattung nicht nur am Tag der Abgabe

Kurz und prägnant faßte Stiftung Warentest noch einmal die geltenden Pfandregeln im Novemberheft von Test zusammen. So sehen die Verbraucherschützer für den Vermerk auf dem Pfandbon »Auszahlung nur am gleichen Tag« keine juristische Grundlage. »Wenn ein Kunde vergessen hat, den Bon einzulösen, darf der nicht einfach verfallen. Grundsätzlich gilt: Wer Pfandflaschen verkauft, muß alle Pfandflaschen zurücknehmen – auch fremde. Entscheidend ist das Material: Glas, Plast...

Artikel-Länge: 3807 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90