15.11.2006
Pfanderstattung nicht nur am Tag der Abgabe
Kurz und prägnant faßte Stiftung Warentest noch einmal die geltenden Pfandregeln im Novemberheft von Test zusammen. So sehen die Verbraucherschützer für den Vermerk auf dem Pfandbon »Auszahlung nur am gleichen Tag« keine juristische Grundlage. »Wenn ein Kunde vergessen hat, den Bon einzulösen, darf der nicht einfach verfallen. Grundsätzlich gilt: Wer Pfandflaschen verkauft, muß alle Pfandflaschen zurücknehmen – auch fremde. Entscheidend ist das Material: Glas, Plast...
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