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08.11.2006

Weitere Arzneimittel ohne Zuzahlung

Seit 1. November können die gesetzlichen Krankenkassen für 130 weitere Wirkstoffe (darunter solche gegen Bluthochdruck, Schmerzen, Asthma und in Magenmitteln) die entsprechenden Arzneimittel von der Zuzahlungspflicht ausnehmen. Allerdings nur, wenn der jeweilige Hersteller mit seinem Preis mindestens 30 Prozent unter dem sogenannten Festbetrag bleibt. Letzterer ist die Grenze, bis zu der die Kassen die Kosten für das Medikament tragen. Viele Patienten freuen sich üb...

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