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07.11.2006

Arbeitnehmer/Freier Mitarbeiter – Statusklage

Von Lutz Seybold
In einer der letzten Kolumnen wurde der von dem Bundesarbeitsgericht entwickelte Arbeitnehmerbegriff in Abgrenzung zu dem Begriff des freien Mitarbeiters entwickelt. Entscheidendes Abgrenzungsmerkmal zwischen den beiden Rechtsverhältnissen ist die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit sowie die Eingliederung in die betriebliche Organisation. Kann bei einer solchen Abhängigkeit bzw. Eingliederung in den betrieblichen Ablauf ausgegangen werden, so kann ein Arbe...

Artikel-Länge: 2424 Zeichen

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