03.11.2006
Keine Gerechtigkeit für serbische Bombenopfer
Varvarin-Prozeß: Deutschland muß keinen Schadenersatz wegen NATO-Angriff 1999 zahlen
Von Jürgen Elsässer
Die ganze Republik empört sich, wenn Bundeswehrsoldaten mit alten Knochen spielen. Doch wenn mit deutscher Hilfe Zivilisten totgebombt werden, hat das keine Folgen. Wie die Vorinstanzen wies am Donnerstag auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Schadenersatzklage von 35 serbischen Opfern und Hinterbliebenen gegen den Bund ab. In dem Revisionsverfahren ging es um den Luftangriff auf die Brücke von Varvarin vom 30. Mai 1999. Dabei waren zehn Zivilisten getö...
Artikel-Länge: 1975 Zeichen


