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30.10.2006

»Drohung mit Sanktionen meist rechtswidrig«

Erwerbslose haben das Recht auf Bedenkzeit vor Unterzeichnen eines Eingliederungsvertrags. Ein Gespräch mit Harald Thomé

Interview: Jana Frielinghaus
Harald Thomé ist Gründungsmitglied von Tacheles e.V. in Wuppertal, einer seit 1994 aktiven Interessenvertretung für Einkommensschwache mit umfassender sozialer und rechtlicher Beratung (www.tacheles-sozialhilfe.de, www.harald-thome.de) Einige für die Betreuung von ALG-II-Empfängern zuständige Behörden in Berlin und Hamburg händigen Arbeitslosen offenbar häufig auf Gruppenveranstaltungen einheitliche Vordrucke für sogenannte Eingliederungsvereinbarungen aus. Die so...

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