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25.10.2006 / Feuilleton / Seite 14

DDR-Lohnunterlagen bis Ende 2011 aufzubewahren

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Lohnunterlagen aus der DDR ist um fünf Jahre bis Ende 2011 verlängert worden. Ein entsprechendes Gesetz beschloß der Bundestag am Donnerstag vergangener Woche. Ursprünglich war die Aufbewahrungspflicht bis Ende 2006 festgelegt worden, damit ehemalige DDR-Bürger anhand alter Lohnunterlagen ihre gesetzlichen Rentenansprüche geltend machen können. Rund 1,3 Millionen hatten dies bisher aber noch nicht getan. Diejenigen, die in der DDR ge...

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