14.11.1998
»Mehmet« darf abgeschoben werden
Bundesverfassungsgericht verwarf Beschwerde
Von Ulrike Kirmer
Der 14jährige »Mehmet« darf abgeschoben werden. Das entschied am Freitag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es verwarf damit die Verfassungsbeschwerde »Mehmets« gegen seine Abschiebung in die Türkei. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte am 20. Oktober die Abschiebung erlaubt, wogegen »Mehmets« Anwalt Alexander Eberth Beschwerde eingereicht hatte. Derzeit sitzt der Jugendliche in Untersuchungshaft.In der Begründung heißt es, die Verfassungsbesch...
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